Trotz FTI-Insolvenz sorgenfrei in den Sommerurlaub

Viele Gäste, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, wissen noch nicht, ob ihr Urlaub in diesem Sommer stattfinden kann. Von TUI kommt jetzt zusätzliche Unterstützung: Um Urlaubern noch mehr Sicherheit zu bieten, können Flugpauschalreisen mit Charterflug ab sofort bis vier Tage vor Abreise gebührenfrei storniert werden.

„Wir haben von Urlaubern und Reisebüros die Rückmeldung bekommen, dass die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung aktuell für FTI-Gäste die beste Absicherung darstellt. In Kombination mit unseren besonderen Konditionen, wie dem Wegfall der Anzahlung und der Ersparnis von bis zu 300 Euro auf Flugpauschalreisen, bieten wir das attraktivste Neubuchungspaket im Markt.“

Badelatschen und Gut am Strand
Sommerurlaub ohne Sorgen / © pixabay.com – stux

„So ist der wohlverdiente Sommerurlaub für alle möglich“, ist Stefan Baumert, Vorsitzender der TUI Deutschland-Geschäftsführung, überzeugt. FTI-Urlauber sind bei TUI auf der sicheren Seite. Sollte ihre ursprüngliche Buchung wie geplant durchgeführt werden, kann die TUI-Buchung bis kurz vor Abreise ohne jegliche Gebühren storniert werden.

TUI springt als „Vollkaskoversicherung“ ein

Für den Fall, dass die FTI-Reise storniert wird, können sich die Urlauber darauf verlassen, dass ihre Reise mit TUI stattfindet. Diese neue Regelung gilt für alle Neubuchungen ab 6. Juni im Abreisezeitraum 11. bis 25. Juni. Ausgenommen von dieser Regel sind X-TUI-Buchungen, Nur-Hotel und Nur-Flug-Buchungen sowie bestehende Buchungen.

Darüber hinaus gilt: Der reguläre Flex-Tarif bietet TUI Kunden Sicherheit und Flexibilität. Ohne Angabe von Gründen können Flugpauschalreisen damit immer bis 15 Tage vor Abreise gebührenfrei umgebucht oder storniert werden. Information und Buchung ist in allen TUI-Reisebüros oder unter www.tui.com möglich.

Quelle / Fotos: tui.com / © pixabay.com